Ziel eines jeden Vertrages muss es sein, den Vertragswillen der Parteien umfassend abzubilden. Häufig sind auch steuerliche Fallstricke zu beachten. Es kann durchaus sein, dass ein Vertrag aus rein zivilrechtlicher Sicht betrachtet korrekt ist, jedoch die steuerlichen Aspekte vernachlässigt wurden. Daher ist es wichtig, dass bei Verträgen, insbesondere im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Dispositionen, auch die Steuerfolgen mit berücksichtigt werden. Im Bereich des Vertragswesens umfasst mein Dienstleistungsangebot insbesondere die Ausarbeitung von folgenden Verträgen: